Argument 4
Ansprüche auf Schadenersatz
Das Amt für Bauwesen, Gemeinde Halstenbek hat die Zahlen für die Schadensersatzansprüche nachgerechnet:
Anspruchsbeschreibung |
Betrag in Mio Euro |
Betrag in Mio DM |
Eingeklagter Schadenersatz |
1,46 |
2,86 |
Restanspruch bei Abriss |
0,96 |
1,87 |
Danach sieht es so aus, daß bei einem Abriss der Knickei-Ruine einige Ansprüche der Gemeinde für Schadensminderungsaufwand und Ersatz von Aufräumkosten entfallen könnten. Insgesamt könnte der
Nachteil rund 0,5 Mio Euro ausmachen.
Allerdings muß - wie schon beim Argument Nr. 3 gesagt - der Neubau einer Fertigbausporthalle an anderer Stelle nicht zwangsläufig mit einem Abriss der Knickei-Ruine verbunden sein. Man könnte die Ruine stehen lassen, bis die Schadensersatzansprüche für die Gemeinde in befriedigender Weise geklärt sind. Möglicherweise lassen sich dadurch einige Nachteile vermeiden.
Fazit: Die Gemeinde hat in jedem Fall Schadensersatzansprüche für die aufgetretenen Schäden. Im Falle eines Abrisses der Ruine könnten sie geringer ausfallen. Das spricht eher für einen Wiederaufbau.
Beurteilung von Knickei.de: pro Wiederaufbau = |
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